Reisebazar
Der Türkei Spezialist

Unsere Tätigkeit beinhaltet sowohl die Veranstaltung von Reisen als auch den Verkauf und die Vermittlung von Flugtickets, Fahrscheinen und Pauschalreisen anderer Reiseunternehmen. Als Verkäufer oder Vermittler von Reisen schulden wir nur die Vermittlung des Vertragsabschlusses zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter. Für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise können wir daher keinerlei Haftung übernehmen. Diese richtet sich noch den Bedingungen des jeweiligen Reiseunternehmens oder Reiseveranstalters (an die Sie sich bei Beanstandungen unmittelbar wenden müssen). Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, sind insgesamt Inhalt des

REISEBEDINGUNGEN

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Unterscheidet sich die Anmeldeerklärung des Reiseveranstalters inhaltlich vom Angebot des Reiseteilnehmers, so ist diese als neues Angebot des Reiseveranstalters zu sehen, an das er für die Dauer von 10 Togen gebunden ist. Wenn der Reiseteilnehmer aufgrund dieses neuen Angebotes innerhalb der Bindungsfrist seine Annahme erklärt, ist der Vertrag auf dieser veränderten Grundlage zustande gekommen.

2. Anzahlung/Restzahlung
Mit der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung von 20% innerhalb einer Woche fällig. Der gesamte Reisepreis abzüglich geleisteter Anzahlungen, ist vier Wochen vor Reisebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung er gegen Aushändigung der Reisesicherungsscheine zu bezahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Reiseteilnehmers und keine Leistungsverpflichtung vom Reiseveranstalter.

3. Leistungen

3.1
Der Umfang der vom Reiseveranstalter geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigungen i.V.m. in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Veränderungen der vertraglichen Inhalte sowie Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Der Reisevertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form.

3.2
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters, sofern sie in den Reisebeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet worden sind. Grundlage für Leistungen ist unser Prospekt, hoteleigene Prospekte sind für den Reiseveranstalter nicht bindend.

4. Preiserhöhung und Änderung der Reiseleistungen
Wenn nach Vertragsabschluß der vereinbarte Inhalt des Reisevertrages notwendigerweise geändert werden muss und dies nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hol der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
Die Preiserhöhung darf nur eine Anpassung an veränderte Umstände bedeuten. Sofern sich der Reisepreis um mehr als 5% erhöht, ist der Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb von 8 Tagen noch Kenntnisnahme vom Vertrag zurückzutreten. Dies hat er schriftlich und unverzüglich gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären, wobei es bei einer über ein Reisebüro erfolgten Buchung genügt, wenn die Mitteilung gegenüber dem Vermittler erfolgt.

5. Rücktritt durch den Kunden
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit von seiner Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reisebazar. Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die von ihm getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei dem Rücktritt durch den Reiseteilnehmer steht dem Reiseveranstalter folgende Entschädigung zu:

5.1
Für Pauschalreisen, Rundreisen, Flugreisen, Campingreisen, nur Hotel und Mietwagen- Wohnmobilbuchungen
a) bis zum 30. Tag vor Abreise 20 % des Reisepreises, pro Person,
b) ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Abreise 30% des Reisepreises,
c) ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Abreise 40% des Reisepreises,
d) ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Abreise 60% des Reisepreises,
e) ab dem 6. Tag bis 1. Tag vor Abreise 70% des Reisepreises,
f) am Reisetag oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.

5.2
Charterflüge
a) bis zu 30 Tagen vor Abflug 20% pro Person
b) ab dem 22. Tag bis 15. Tag vor Abflug 50% des Flugpreises
c) ab dem 14. Tag bis 8 Tage vor Abflug 80% des Flugpreises
d) ab dem 7. Tag bis Abflugtag 100% des Flugpreises,
e) am Abflugtag oder bei Nichterscheinen (no-show) 100% des Flugpreises

5.3
Gruppenreise, Segellturns, Yachtcharter
Rücktritt von Gruppenbuchungen von mehr als 10 Personen unterliegen bestimmten Konditionen und werden somit auch gesondert gestaffelt.
a) bis zum 39. Tag vor Abreise 10% des Reisepreises,
b) ab dem 39. Tag bis 29. Tag vor Abreise 25% des Reisepreises,
c) ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Abreise 40% des Reisepreises,
d) ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Abreise 60%des Reisepreises,
e) ab dem 6. Tag bis zum Abreisetag 80% des Reisepreises,
f) am Reisetag oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.

5.3
Ferienwohnungen/ -häuser
a) bis 90 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises,
b) bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises,
c) bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises,
d) bis 3 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises,
e) bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen muss

6. Umbuchungen/ Ersatzpersonen
a) Bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Reisebeginn (Änderung des An- und Abreisedatums, Zielflughafen, Ort, Hotel, Zimmerart, Rundreise, Reisedauer und Verpflegungsleistung) wird eine Gebühr in Höhe von 50 € ,- pro Person erhoben. Danach wird die Umbuchung als Rücktritt gewertet.
b) Umbuchungen bei Ferienwohnungen/-häusern: Bis 60 Tage vor Mietbeginn sind Umbuchungen möglich. Pro Umbuchungsvorgang wird € ,- fällig! Danach wird jede Umbuchung als Rücktritt mit anschließender Neubuchung gewertet.
c) Ersatzpersonen: Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Reisebazar kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Deshalb ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, auf Anforderungen von Reisebazar unverzüglich die erforderlichen Angaben über den Dritten zu machen, damit die Voraussetzungen für den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehende Mehrkosten hatten ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.

7. Reiserücktrittskostenversicherung (RRV)
Eine RRV ist nicht im Reisepreis eingeschlossen! Um das Risiko der Kosten, die bei Rücktritt einer gebuchten Reise entstehen, zu minimieren, empfehlen wir Ihnen dringend eine RRV abzuschließen. Ihr Reisebüro wird Sie gerne über RRV und andere Versicherungen informieren.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisendeeinzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgem um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetz-

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
In folgenden Fällen kann der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

9.1
Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Fall ist die Einbehaltung des Reisepasses bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt ist, gerechtfertigt.

9 .2
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Wenn der Reiseveranstalter auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat und diese nicht erreicht wird, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen, sofern er den Reisenden unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt hat. In diesem Fall erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis zurück.

9.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise noch Ausschöpfung oller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise zu gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde, hat der Reiseveranstalter ein Rücktrittsrecht. Dieses besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.b. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

10. Aufhebung des Vertrages
aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Sowohl Reiseveranstalter als auch der Reisende können den Vertrag kündigen, wenn infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Reiseveranstalter kann für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistung eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei im übrigen Mehrkosten dem Reisenden zur Last fallen.

11. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) gewissenhafte Reisevorbereitung
b) sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, wobei nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten gehaftet wird, auf deren Entstehung der Veranstalter keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit überprüfen kann.

11.1 Sofern dem Reisenden ein Schaden entstanden ist, den der Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, beschränkt sich die Haftung des Reiseveranstalters auf den 3-fachen Reisepreis.

11.2
Eine Haftung für Fremdleistungen im Sinne des 3.2 besteht nicht.

11.3 Bei Buchung einer Teilleistung (nur Flug-Beförderung oder nur Hotel-Unterkunft) ist das buchende Reisebüro Veranstalter im eigenen Namen. Jegliche Haftung seitens des Reiseveranstalters ist daher ausgeschlossen.

11.4 Beruht der Umstand, aus dem sich ergibt, dass eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht wird, auf einem Verschulden des Reiseveranstalters, so kann der Reisende Schadensersatz verlangen. Schadensersatz und angemessene Entschädigung setzen voraus, dass die Schadensersatz bzw. Entschädigung begründenden Umstände dem Reiseveranstalter alsbald angezeigt werden bzw. Abhilfe verlangt wird, es sei denn, Abhilfe ist unmöglich, ein Schaden ist auch bei erfolgreicher Abhilfe nicht zu vermeiden oder die Unterlassung der Anzeige bzw. des Abhilfeverlangens ist vom Reisenden nicht zu vertreten.

11.5 Adressat der Anzeige bzw. des Abhilfeverlangens ist die örtliche Reiseleitung des Veranstalters. Sofern diese Reiseleitung so nicht erreichbar ist, ist der Reisende verpflichtet, sich an die Kontaktadresse des Reiseveranstalters im jeweiligen Zielgebiet zu wenden. Falls auch unter der Kontaktadresse niemand erreicht werden kann, ist der Reisende verpflichtet, die Zentrale des Reiseveranstalters in Freiburg zu informieren.

11.6 Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
dem Veranstalter, bzw. dem Reisebüro, bei dem er die Reise gebucht hat, mit Angabe von Kunden- oder Rechnungsnummer geltend gemacht werden. Eine Reklamation oder Geltendmachung von Ansprüchen am Urlaubsort oder gegenüber der Reiseleitung genügt nicht, um die oben angegebene Anschlussfrist zu wahren. Ansprüche solcher Art müssen der Hauptverwaltung des Veranstalters gegenüber zusätzlich geltend gemacht werden.

11.7 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für eine Ersatztransportmöglichkeit zu sorgen oder eine Ersatzreise anzubieten, falls ein Gast den gebuchten Flug aus eigenem Verschulden versäumt.

11.8 Geltend für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung sind die gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmte Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf ebenfalls berufen. Kommt die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Flugabkommen von Warschau, Den Haag und Gualdajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigungen von Gepäck.

12. Verjährung, Abtretungsverbot
Sämtliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

13.Krankheitsfall
Für Kosten die durch Krankheit während der Reise entstehen hat der Teilnehmer selbst aufzukommen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Reiseteilnehmers hat dieser selbst zu tragen, es wird daher der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen. Wenn der Gesundheitszustand des Reiseteilnehmers zu Bedenken Anlass gibt, ist er verpflichtet, vor Buchung der Reise einen Arzt aufzusuchen.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschritten erwachsen, gehen zu seinen lasten.

15. Flugdurchführung
Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes sowie der Fluggesellschaft bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der gesamte Zuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Auch können die Flüge ohne vorherige Ankündigung aus zwingenden Gründen in Umsteigeflüge geändert werden, wenn der Reisezuschnitt hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reiseveranstalters bot nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Entstehende Lücken werden durch die gesetzlichen

17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, sowie mit Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hoben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Vollkaufleute und für Passivprozesse ist Freiburg, Sitz des Reiseveranstalters. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Vollkaufleuten und für Verfahren gegen uns ist
Freiburg i. Br. Hrb: 3303 Freiburg.
Reisebazar GmbH
Moltkestrasse 19 D-79098 Freiburg