Unsere
Tätigkeit beinhaltet
sowohl die Veranstaltung von
Reisen als auch den Verkauf
und die Vermittlung von Flugtickets,
Fahrscheinen und Pauschalreisen
anderer Reiseunternehmen.
Als Verkäufer oder Vermittler
von Reisen schulden wir nur
die Vermittlung des Vertragsabschlusses
zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter.
Für Mängel in der
Ausführung des Fluges
oder der Reise können
wir daher keinerlei Haftung
übernehmen. Diese richtet
sich noch den Bedingungen
des jeweiligen Reiseunternehmens
oder Reiseveranstalters (an
die Sie sich bei Beanstandungen
unmittelbar wenden müssen).
Soweit wir selbst als Reiseveranstalter
tätig werden, sind insgesamt
Inhalt des
REISEBEDINGUNGEN
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der
Kunde dem Reiseveranstalter
den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch
den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen
einsteht. Unterscheidet sich
die Anmeldeerklärung
des Reiseveranstalters inhaltlich
vom Angebot des Reiseteilnehmers,
so ist diese als neues Angebot
des Reiseveranstalters zu
sehen, an das er für
die Dauer von 10 Togen gebunden
ist. Wenn der Reiseteilnehmer
aufgrund dieses neuen Angebotes
innerhalb der Bindungsfrist
seine Annahme erklärt,
ist der Vertrag auf dieser
veränderten Grundlage
zustande gekommen.
2. Anzahlung/Restzahlung
Mit der Reiseanmeldung wird
eine Anzahlung von 20% innerhalb
einer Woche fällig. Der
gesamte Reisepreis abzüglich
geleisteter Anzahlungen, ist
vier Wochen vor Reisebeginn,
jedoch frühestens nach
erfolgter Buchungsbestätigung
er gegen Aushändigung
der Reisesicherungsscheine
zu bezahlen. Ohne vollständige
Bezahlung des Reisepreises
besteht kein Anspruch des
Reiseteilnehmers und keine
Leistungsverpflichtung vom
Reiseveranstalter.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der
vom Reiseveranstalter geschuldeten
Leistungen ergibt sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigungen
i.V.m. in dem für den
Zeitpunkt der Reise gültigen
Prospekt enthaltenen Hinweise
und Erläuterungen. Veränderungen
der vertraglichen Inhalte
sowie Nebenabreden bedürfen
einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
Der Reisevertrag kommt mit
Annahme durch den Reiseveranstalter
zustande. Die Annahme bedarf
keiner besonderen Form.
3.2 Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden, gehören
nicht zum Leistungsumfang
des Reiseveranstalters, sofern
sie in den Reisebeschreibungen
ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet worden sind.
Grundlage für Leistungen
ist unser Prospekt, hoteleigene
Prospekte sind für den
Reiseveranstalter nicht bindend.
4. Preiserhöhung
und Änderung der Reiseleistungen
Wenn nach Vertragsabschluß
der vereinbarte Inhalt des
Reisevertrages notwendigerweise
geändert werden muss
und dies nicht vom Reiseveranstalter
wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurde, ist der Reiseveranstalter
berechtigt, den Reisepreis
zu erhöhen. Dies ist
jedoch nur zulässig,
wenn zwischen Vertragsabschluß
und Beginn der Reise ein Zeitraum
von mehr als 4 Monaten liegt.
Im Fall einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises
oder einer Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung
hol der Reiseveranstalter
den Reisenden unverzüglich,
spätestens jedoch 21
Tage vor Reiseantritt, davon
in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind
nicht zulässig.
Die Preiserhöhung darf
nur eine Anpassung an veränderte
Umstände bedeuten. Sofern
sich der Reisepreis um mehr
als 5% erhöht, ist der
Reiseteilnehmer berechtigt,
innerhalb von 8 Tagen noch
Kenntnisnahme vom Vertrag
zurückzutreten. Dies
hat er schriftlich und unverzüglich
gegenüber dem Reiseveranstalter
zu erklären, wobei es
bei einer über ein Reisebüro
erfolgten Buchung genügt,
wenn die Mitteilung gegenüber
dem Vermittler erfolgt.
5. Rücktritt
durch den Kunden
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit
von seiner Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung
beim Reisebazar. Dem Kunden
wird empfohlen den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
Tritt der Reiseteilnehmer
vom Reisevertrag zurück
oder tritt er die Reise nicht
an, so kann der Reiseveranstalter
Ersatz für die von ihm
getroffenen Reisevorkehrungen
und für seine Aufwendungen
verlangen. Bei dem Rücktritt
durch den Reiseteilnehmer
steht dem Reiseveranstalter
folgende Entschädigung
zu:
5.1 Für Pauschalreisen,
Rundreisen, Flugreisen, Campingreisen,
nur Hotel und Mietwagen- Wohnmobilbuchungen
a) bis zum
30. Tag vor Abreise 20 % des
Reisepreises, pro Person,
b) ab dem
29. Tag bis 22. Tag vor Abreise
30% des Reisepreises,
c) ab dem
21. Tag bis 15. Tag vor Abreise
40% des Reisepreises,
d) ab dem
14. Tag bis 7. Tag vor Abreise
60% des Reisepreises,
e) ab dem
6. Tag bis 1. Tag vor Abreise
70% des Reisepreises,
f) am Reisetag
oder bei Nichterscheinen 90%
des Reisepreises.
5.2 Charterflüge
a) bis zu
30 Tagen vor Abflug 20% pro
Person
b) ab dem
22. Tag bis 15. Tag vor Abflug
50% des Flugpreises
c) ab dem
14. Tag bis 8 Tage vor Abflug
80% des Flugpreises
d) ab dem
7. Tag bis Abflugtag 100%
des Flugpreises,
e) am Abflugtag
oder bei Nichterscheinen (no-show)
100% des Flugpreises
5.3 Gruppenreise,
Segellturns, Yachtcharter
Rücktritt von Gruppenbuchungen
von mehr als 10 Personen unterliegen
bestimmten Konditionen und
werden somit auch gesondert
gestaffelt.
a) bis zum
39. Tag vor Abreise 10% des
Reisepreises,
b) ab dem
39. Tag bis 29. Tag vor Abreise
25% des Reisepreises,
c) ab dem
29. Tag bis 15. Tag vor Abreise
40% des Reisepreises,
d) ab dem
14. Tag bis 7. Tag vor Abreise
60%des Reisepreises,
e) ab dem
6. Tag bis zum Abreisetag
80% des Reisepreises,
f) am Reisetag
oder bei Nichterscheinen 90%
des Reisepreises.
5.3 Ferienwohnungen/
-häuser
a) bis 90
Tage vor Mietbeginn 20% des
Mietpreises,
b) bis 60
Tage vor Mietbeginn 30% des
Mietpreises,
c) bis 30
Tage vor Mietbeginn 50% des
Mietpreises,
d) bis 3
Tage vor Mietbeginn 80% des
Mietpreises,
e) bei einem
späteren Rücktritt
oder bei Nichterscheinen muss
6. Umbuchungen/ Ersatzpersonen
a) Bei Umbuchungen
bis 30 Tage vor Reisebeginn
(Änderung des An- und
Abreisedatums, Zielflughafen,
Ort, Hotel, Zimmerart, Rundreise,
Reisedauer und Verpflegungsleistung)
wird eine Gebühr in Höhe
von 50 € ,- pro Person
erhoben. Danach wird die Umbuchung
als Rücktritt gewertet.
b) Umbuchungen
bei Ferienwohnungen/-häusern:
Bis 60 Tage vor Mietbeginn
sind Umbuchungen möglich.
Pro Umbuchungsvorgang wird
€ ,- fällig! Danach
wird jede Umbuchung als Rücktritt
mit anschließender Neubuchung
gewertet.
c) Ersatzpersonen:
Bis zum Reisebeginn kann der
Reiseteilnehmer verlangen,
dass statt seiner ein Dritter
an der Reise teilnimmt. Reisebazar
kann der Teilnahme des Dritten
widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Deshalb ist
der Reiseteilnehmer verpflichtet,
auf Anforderungen von Reisebazar
unverzüglich die erforderlichen
Angaben über den Dritten
zu machen, damit die Voraussetzungen
für den Wechsel in der
Person des Reiseteilnehmers
entstehende Mehrkosten hatten
ursprünglicher und neuer
Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.
7. Reiserücktrittskostenversicherung
(RRV)
Eine RRV ist nicht im Reisepreis
eingeschlossen! Um das Risiko
der Kosten, die bei Rücktritt
einer gebuchten Reise entstehen,
zu minimieren, empfehlen wir
Ihnen dringend eine RRV abzuschließen.
Ihr Reisebüro wird Sie
gerne über RRV und andere
Versicherungen informieren.
8. Nicht in Anspruch
genommene Leistung
Nimmt der Reisendeeinzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht
in Anspruch, so wird sich
der Reiseveranstalter bei
den Leistungsträgem um
Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn
einer Erstattung gesetz-
9. Rücktritt
und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
In folgenden Fällen kann
der Reiseveranstalter vor
Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
9.1 Ohne Einhaltung
einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung
der Reise trotz Abmahnung
des Reiseveranstalters nachhaltig
stört oder sich in solchem
Maße vertragswidrig
verhält, das die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt.
In diesem Fall ist die Einbehaltung
des Reisepasses bis auf den
Wert der ersparten Aufwendungen
sowie derjenigen Vorteile,
die aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt
ist, gerechtfertigt.
9 .2 Bis 2 Wochen
vor Reiseantritt
Wenn der Reiseveranstalter
auf die für die Reise
notwendige Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen hat und diese
nicht erreicht wird, kann
der Reiseveranstalter den
Reisevertrag kündigen,
sofern er den Reisenden unverzüglich
hiervon in Kenntnis gesetzt
hat. In diesem Fall erhält
der Reisende den eingezahlten
Reisepreis zurück.
9.3 Bis
4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung
der Reise noch Ausschöpfung
oller Möglichkeiten für
den Reiseveranstalter deshalb
nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für
diese Reise zu gering ist,
dass die dem Reiseveranstalter
im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf diese Reise bedeuten
würde, hat der Reiseveranstalter
ein Rücktrittsrecht.
Dieses besteht jedoch nur,
wenn er die dazu führenden
Umstände nicht zu vertreten
hat (z.b. kein Kalkulationsfehler)
und wenn er die zu seinem
Rücktritt führenden
Umstände nachweist und
er dem Reisenden ein vergleichbares
Ersatzangebot unterbreitet
hat. Wird die Reise aus diesem
Grund abgesagt, so erhält
der Kunde den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich
zurück.
10. Aufhebung des
Vertrages
aufgrund außergewöhnlicher
Umstände
Sowohl Reiseveranstalter als
auch der Reisende können
den Vertrag kündigen,
wenn infolge bei Vertragsschluss
nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt die Reise erheblich
erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt wird.
Der Reiseveranstalter kann
für die bereits erbrachte
oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringende Reiseleistung
eine angemessene Entschädigung
verlangen. Mehrkosten für
eine eventuelle Rückbeförderung
sind von den Parteien jeweils
zur Hälfte zu tragen,
wobei im übrigen Mehrkosten
dem Reisenden zur Last fallen.
11. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im
Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns
für:
a) gewissenhafte
Reisevorbereitung
b) sorgfältige
Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger
c) Richtigkeit
der Leistungsbeschreibung,
wobei nicht für Angaben
in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten
gehaftet wird, auf deren Entstehung
der Veranstalter keinen Einfluss
nehmen und deren Richtigkeit
überprüfen kann.
11.1 Sofern
dem Reisenden ein Schaden
entstanden ist, den der Reiseveranstalter
weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt
hat, oder soweit der Reiseveranstalter
für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein
wegen Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist, beschränkt
sich die Haftung des Reiseveranstalters
auf den 3-fachen Reisepreis.
11.2 Eine Haftung
für Fremdleistungen im
Sinne des 3.2 besteht nicht.
11.3 Bei
Buchung einer Teilleistung
(nur Flug-Beförderung
oder nur Hotel-Unterkunft)
ist das buchende Reisebüro
Veranstalter im eigenen Namen.
Jegliche Haftung seitens des
Reiseveranstalters ist daher
ausgeschlossen.
11.4 Beruht
der Umstand, aus dem sich
ergibt, dass eine Reiseleistung
nicht oder nicht vertragsmäßig
erbracht wird, auf einem Verschulden
des Reiseveranstalters, so
kann der Reisende Schadensersatz
verlangen. Schadensersatz
und angemessene Entschädigung
setzen voraus, dass die Schadensersatz
bzw. Entschädigung begründenden
Umstände dem Reiseveranstalter
alsbald angezeigt werden bzw.
Abhilfe verlangt wird, es
sei denn, Abhilfe ist unmöglich,
ein Schaden ist auch bei erfolgreicher
Abhilfe nicht zu vermeiden
oder die Unterlassung der
Anzeige bzw. des Abhilfeverlangens
ist vom Reisenden nicht zu
vertreten.
11.5 Adressat
der Anzeige bzw. des Abhilfeverlangens
ist die örtliche Reiseleitung
des Veranstalters. Sofern
diese Reiseleitung so nicht
erreichbar ist, ist der Reisende
verpflichtet, sich an die
Kontaktadresse des Reiseveranstalters
im jeweiligen Zielgebiet zu
wenden. Falls auch unter der
Kontaktadresse niemand erreicht
werden kann, ist der Reisende
verpflichtet, die Zentrale
des Reiseveranstalters in
Freiburg zu informieren.
11.6 Ansprüche
müssen innerhalb eines
Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der
Reise gegenüber
dem Veranstalter, bzw. dem
Reisebüro, bei dem er
die Reise gebucht hat, mit
Angabe von Kunden- oder Rechnungsnummer
geltend gemacht werden. Eine
Reklamation oder Geltendmachung
von Ansprüchen am Urlaubsort
oder gegenüber der Reiseleitung
genügt nicht, um die
oben angegebene Anschlussfrist
zu wahren. Ansprüche
solcher Art müssen der
Hauptverwaltung des Veranstalters
gegenüber zusätzlich
geltend gemacht werden.
11.7 Der
Veranstalter ist nicht verpflichtet,
für eine Ersatztransportmöglichkeit
zu sorgen oder eine Ersatzreise
anzubieten, falls ein Gast
den gebuchten Flug aus eigenem
Verschulden versäumt.
11.8 Geltend
für eine von einem Leistungsträger
zu erbringende Leistung sind
die gesetzlichen Vorschriften,
nach denen ein Anspruch auf
Schadensersatz nur unter bestimmte
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann,
so kann sich der Reiseveranstalter
gegenüber dem Kunden
hierauf ebenfalls berufen.
Kommt die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu,
so regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den Internationalen Flugabkommen
von Warschau, Den Haag und
Gualdajara. Das Warschauer
Abkommen beschränkt in
der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für
Tod oder Körperverletzung
sowie für Verlust oder
Beschädigungen von Gepäck.
12. Verjährung,
Abtretungsverbot
Sämtliche Ansprüche
des Reisenden verjähren
in 6 Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise nach dem Vertrag
enden sollte. Eine Abtretung
der Ansprüche des Kunden
aus Anlass der Reise, gleich
aus welchem Rechtsgrund, an
Dritte, auch an Ehegatten,
ist ausgeschlossen. Ebenso
ist ausgeschlossen deren gerichtliche
Geltendmachung im eigenen
Namen.
13.Krankheitsfall
Für Kosten die durch
Krankheit während der
Reise entstehen hat der Teilnehmer
selbst aufzukommen. Ausgaben
für einen möglicherweise
erforderlichen besonderen
Heimtransport des Reiseteilnehmers
hat dieser selbst zu tragen,
es wird daher der Abschluss
einer entsprechenden Versicherung
empfohlen. Wenn der Gesundheitszustand
des Reiseteilnehmers zu Bedenken
Anlass gibt, ist er verpflichtet,
vor Buchung der Reise einen
Arzt aufzusuchen.
14. Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für
die Einhaltung aller für
die Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschritten erwachsen,
gehen zu seinen lasten.
15. Flugdurchführung
Kurzfristige Änderungen
der Flugzeiten, der Streckenführung,
des Fluggerätes sowie
der Fluggesellschaft bleiben
ausdrücklich vorbehalten,
soweit der gesamte Zuschnitt
der gebuchten Reise dadurch
nicht beeinträchtigt
wird. Auch können die
Flüge ohne vorherige
Ankündigung aus zwingenden
Gründen in Umsteigeflüge
geändert werden, wenn
der Reisezuschnitt hierdurch
nicht beeinträchtigt
wird.
16. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reiseveranstalters
bot nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages
zur Folge. Entstehende Lücken
werden durch die gesetzlichen
17.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für das
Mahnverfahren und für
alle Streitigkeiten aus dem
Reisevertrag mit Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
haben, sowie mit Personen,
die nach Abschluss des Vertrages
den Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt hoben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt
zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, sowie für
Vollkaufleute und für
Passivprozesse ist Freiburg,
Sitz des Reiseveranstalters.
Der Gerichtsstand für
Streitigkeiten mit Vollkaufleuten
und für Verfahren gegen
uns ist
Freiburg i. Br. Hrb: 3303
Freiburg.
Reisebazar GmbH
Moltkestrasse 19 D-79098 Freiburg |